AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Anwendungsbereich, Abwehrklausel

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die zwischen Kunden als Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde“) und uns, der Mäusl GmbH, Dr.-Gessler-Straße 20, 93051 Regensburg, Registergericht Regensburg, HRB 15466 als Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge. Sie gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, für alle unsere Leistungen und im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung für alle unsere künftigen Leistungen. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.2 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Mit Vertragsschluss gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Kunde
auf seine Einkaufsbedingungen verweist.

1.3 Unsere AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Mäusl GmbH die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Maße

2.1 Das Angebot von der Mäusl GmbH erfolgt freibleibend und stellt noch keinen Antrag gemäß § 145 BGB dar, sondern gilt lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Kunden. Die Mäusl GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei der Mäusl GmbH anzunehmen. Verträge, auch solche auf Messen oder durch unsere Beauftragten, kommen erst mit Zugang und nur nach Maßgabe einer schriftlichen Bestätigung durch die Mäusl GmbH bzw. einer Vorauskasse-Rechnung zustande. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Telefax oder Datenfernübertragung erfolgen. Mündliche Vereinbarungen vor und nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. einer Vorauskassen-Rechnung.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, insbesondere an von der Mäusl GmbH gefertigten Entwürfen des Leistungsgegenstandes behält sich die Mäusl GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Mäusl GmbH.

3. Druckaufträge

3.1 Korrekturabzüge und Korrekturabdrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und gegenüber der Mäusl GmbH als druckreif freizugeben. Die Mäusl GmbH haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Dies gilt insbesondere für Fehler, die sich aus unklarer Schrift oder durch Übermittlungsfehler ergeben. Bei telefonisch aufgegebenen Korrekturen und Änderungen durch den Kunden, haftet die Mäusl GmbH nicht, sofern der Kunde die schriftliche Bestätigung seines Korrektur-/ Änderungswunsches durch die Mäusl GmbH innerhalb einer Woche nach deren Zugang beim Kunden nicht in Textform gerügt hat. Die Mäusl GmbH übernimmt ebenfalls keine Haftung für durch die Übertragung auf bestimmte Materialarten verursachte Abweichungen von der jeweiligen Originalvorlage.

3.2 Werden nach Vorlage der Korrekturabzüge bzw. Korrekturandrucke vom Kunden umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen verlangt, werden diese nach Arbeitsaufwand und Materialverbrauch berechnet, wobei die Mäusl GmbH berechtigt ist, die Vergütung unter Berücksichtigung der üblichen Preise von Mäusl GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Inland) und Liefer- und Frachtkosten. Es gelten ausschließlich die Preise gemäß der schriftlichen Bestätigung oder Vorkasse-Rechnung gemäß Ziffer 2.1.

4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis fällig ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware und zu zahlen innerhalb der in der Rechnung bestimmten Frist. Die Mäusl GmbH ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die Mäusl GmbH spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.3 Mit Ablauf der in der Rechnung bestimmten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Mäusl GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Mäusl GmbH auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von der Mäusl GmbH unbestrittene oder anerkannte Forderungen handelt.

5. Gefahrübergang, Verpackung und Versicherung

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt die Kosten für eine ordnungsgemäße Verpackung sowie die Transportkosten.

5.2 Auch wenn im Einzelfall eine freie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Dies gilt auch bei direkter Anlieferung vom Werk/Lager des Zulieferers der Mäusl GmbH. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder tritt Annahmeverzug ein, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall erfolgt die Verwahrung des Vertragsgegenstandes im Namen und auf Kosten des Kunden.

5.3 Die Kosten und Gefahr für eine vom Kunden in Auftrag gegebene Rücksendung trägt der Kunde.

5.4 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit keine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wurde, regeln sich die Rücknahme- und Kostentragungspflichten für Verpackungsmaterialien nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) sowie nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

5.5 Beanstandungen aufgrund erkennbarer Transportschäden sind vom Kunden sofort bei der Anlieferung, verdeckte Transportschäden unverzüglich nach Entdeckung, gegenüber den Transportunternehmen anzuzeigen. Eine Kopie der Anzeige ist unverzüglich an die Mäusl GmbH weiterzuleiten.

6. Lieferung und Lieferfristen

6.1 Lieferfristen und Termine sind unverbindlich und werden individuell vereinbart bzw. von der Mäusl GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben.

6.2 Bei der Anbringung von Werbedrucken beginnt die angegebene/vereinbarte Lieferzeit erst, wenn der Kunde den druckreifen Korrekturabzug gegenüber der Mäusl GmbH freigegeben hat. Maßgeblich ist der Zugang der Freigabeerklärung bei der Mäusl GmbH.

6.3 Sollte die Lieferung aufgrund von Gründen, die die Mäusl GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert werden, kann der Kunde nach einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen der Mäusl GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Die Nachfrist darf eine Dauer von vier Wochen nicht unterschreiten. Nach Ablauf dieser Frist ohne Lieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gemäß § 323 Abs. 4 BGB bleibt hiervon unberührt.

6.4 Sollte die Ausführung des Auftrags durch von der Mäusl GmbH nicht zu vertretende Umstände erschwert, verzögert oder unmöglich gemacht werden (z.B. bei Transportverzögerungen und/oder -engpässen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit sowie unverschuldete Betriebsbehinderungen wie Feuer-, Wasser- oder Maschinenschäden), wird die Mäusl GmbH den Kunden unverzüglich informieren. Die Mäusl GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine neue Lieferfrist festzulegen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

6.5 Diese Regelungen gelten auch dann, wenn die genannten Ereignisse eintreten, während sich die Mäusl GmbH bereits in Verzug befindet oder wenn diese Ereignisse bei Lieferanten der Mäusl GmbH auftreten.

6.6 Sollten nach Vertragsschluss Anzeichen einer Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Kunden auftreten, z.B. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist die Mäusl GmbH berechtigt, die Leistung zu verweigern und nach einer Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten (z.B. durch Bürgschaften, Bankgarantien oder Vorleistungen) vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Kunden offensichtlich ist.

6.7 Die Mäusl GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen in Teilen zu erbringen (Teilleistungsrecht), sofern dies technisch möglich und für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Umfang des Auftrags die Abwicklung nur in Teilleistungen wirtschaftlich zumutbar erscheinen lässt. Für Teilleistungen sind Teilrechnungen zu erstellen. Teilzahlungen werden ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Teilleistung fällig. § 323 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

7. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden, Rücklieferung

7.1 Rügen wegen offensichtlicher Mängel oder Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware bzw. im Falle verdeckter Mängel nach deren Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden. Im Übrigen bestimmt sich die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden nach §§ 377, 381 HGB. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, entfällt die Haftung der Mäusl GmbH für nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigte Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Bei größeren Liefermengen gleichartiger Waren kann der Kunde die Lieferung nur dann als insgesamt mangelhaft zurückweisen, wenn er den Mangel anhand eines repräsentativen Stichprobenverfahrens festgestellt hat.

7.3 Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen der Mäusl GmbH aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum der Mäusl GmbH.

8.2 Der Kunde ist stets widerruflich und solange er seine Verpflichtungen der Mäusl GmbH gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, das Vorbehaltseigentum der Mäusl GmbH im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zur veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf das hergestellte Produkt, bzw. tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Mäusl GmbH aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung, der Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung der Mäusl GmbH an Mäusl GmbH ab.

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Mäusl GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen Mäusl GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware und an Mäusl GmbH abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von Mäusl GmbH hinzuweisen und Mäusl GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt die Kosten, die für die Abwehr der Ansprüche Dritter entstehen.

9. Beschaffenheit, Mengenabweichung

9.1 Die von der Mäusl GmbH geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Die Übernahme einer Garantie, z.B. im Sinne von § 443 BGB, ist damit nicht verbunden.

9.2 Die für die Produkte der Mäusl GmbH von der Mäusl GmbH angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über die Produkte der Mäusl GmbH, insbesondere die in den unverbindlichen Angeboten der Mäusl GmbH, Druckschriften und in der Internetpräsenz der Mäusl GmbH unter www.maeusl.de enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstigen technischen Angaben sind als „annähernd“ zu betrachtende Durchschnittswerte.

9.3 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten und in der Werbung der Mäusl GmbH stellen nur dann eine Beschaffenheitsangabe der Ware der Mäusl GmbH dar, wenn die Mäusl GmbH die Eigenschaft ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware deklariert hat; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.

9.4 Bestimmte Eigenschaften oder Werte gelten grundsätzlich nur dann als von der Mäusl GmbH zugesichert, wenn die Mäusl GmbH dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Eine Garantie gilt nur dann als von der Mäusl GmbH übernommen, wenn die Mäusl GmbH schriftlich eine Eigenschaft oder einen Leistungserfolg als garantiert bezeichnet hat.

9.5 Für erhebliche Abweichungen der Beschaffenheit der von der Mäusl GmbH beschafften Materialien haftet die Mäusl GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche der Mäusl GmbH gegen deren Zulieferer.

9.6 Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. In diesem Fall schuldet der Kunde, der die Minderlieferung gemäß §§ 377, 381 HGB ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht.

9.7 Für den Fall, dass herstellungs- / produktionsbedingte Mehrlieferungen von bis zu 10 % auftreten, verpflichtet sich die Mäusl GmbH im Zeitpunkt der Lieferung bzw. wenn Abnahme vereinbart ist, bei der Abnahme, den Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Mehrmengenlieferung bis zu 10 % vom Kunden zu vergüten ist, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, im Falle eines beidseitigen Handelsgeschäfts binnen einer Frist von einer Woche, nach Lieferung oder Abnahme der Annahme der Mehrmenge mittels ausdrücklicher Erklärung wiederspricht. Widerspricht der Kunde nicht in der genannten Frist, so schuldet der Kunde auch den anteilsmäßigen erhöhten Betrag, der auf die Mehrlieferung entfällt. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs hat der Kunde die gelieferte Mehrmenge herauszugeben.

10. Mängelansprüche des Kunden

10.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die von der Mäusl GmbH gelieferte mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Mäusl GmbH neutrale, unveredelte Ware an Unternehmer liefert, die sodann von diesen bedruckt oder anderweitig be- oder verarbeitet wurden.

10.2 Mängel werden nach Wahl der Mäusl GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Die Mäusl GmbH behält sich das Recht vor, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.

10.3 Der Kunde hat der Mäusl GmbH angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung kann der Kunde der Mäusl GmbH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die Mäusl GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

10.4 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet die Mäusl GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die Mäusl GmbH vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

10.5 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der Mäusl GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die Mäusl GmbH unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornamerecht besteht nicht, wenn die Mäusl GmbH berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

10.6 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder ein Nacherfüllungsfrist gem. Ziffer 10.3 erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

10.7 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

10.8 Die Gewährleistungspflicht der Mäusl GmbH entfällt, wenn Mängel oder Änderungen der gelieferten Ware

  1. a) bei Sonderanfertigungen auf Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen des Kunden,
  2. b) oder auf unsachgemäße Eingriffe des Kunden oder Dritten beruhen,
  3. c) ebenso bei regelmäßigem Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung der Ware.

11. Haftung im Übrigen

11.1 Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Mäusl GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Auf Schadensersatz haftet die Mäusl GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Mäusl GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von der Mäusl GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch, bzw. zu Gunsten von Personen, deren Verschulden die Mäusl GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Mäusl GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Abgesehen von Ziffer 6.3 kann der Kunde wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Mäusl GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

12. Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent und sonstige Schutzrechte

12.1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er, soweit der Leistungsgegenstand, seine Entwürfe/Vorstufen oder Teile derselben urheberrechtlich geschützt sind, den Leistungsgegenstand, seine Entwürfe/Vorstufe oder die geschützten Teile desselben erst nach Übertragung der Nutzungsrechte nutzen und/oder verwerten darf. Dies gilt für Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen urheberrechtlich geschützter Werke entsprechend.

12.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit der Leistungsgegenstand, seine Entwürfe/Vorstufen oder Teile derselben urheberrechtlich geschützt sind, räumt die Mäusl GmbH dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht am Leistungsgegenstand ein. Der inhaltliche, räumliche und zeitliche Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem Vertragszweck.

12.3 Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts gemäß Ziffer 12.2 ist grundsätzlich aufschiebend bedingt durch die Zahlung des vereinbarten Preises durch den Kunden, es sei denn, dass sich aus dem vereinbarten Vertragsablauf zwingend etwas anderes ergibt.

12.4 Der Kunde steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit von ihm zugelieferten Bestandteilen oder im Zusammenhang mit von ihm wörtlich oder sinngemäß, ganz oder teilweise vorgegebenen Aufschriften/Inhalte (Bild- und Textinhalte) des Leistungsgegenstandes keine Rechte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb des Landes, in dem der Leistungsgegenstand nach dem Vertrag eingesetzt werden soll, verletzt werden.

12.5 Die rechtliche Prüfung im Hinblick auf die von ihm gelieferten Bestandteile oder von ihm wörtlich oder sinngemäß, ganz oder teilweise vorgegebenen Aufschriften/Inhalte (Bild- und Textinhalte) des Leistungsgegenstands obliegt dem Kunden. Mit der Freigabe sichert der Kunde zu, dass die von ihm gelieferten Bestandteile oder die von ihm wörtlich oder sinngemäß, ganz oder teilweise vorgegebenen Aufschriften/Inhalte (Bild- und Textinhalte) des Leistungsgegenstandes nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.

12.6 Wird die Mäusl GmbH von einem Dritten wegen einer entsprechenden Pflichtverletzung des Kunden in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, der Mäusl GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; die Mäusl GmbH ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Aufwendungen, die Mäusl GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

12.7 Sofern die Mäusl GmbH von der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter vor Abschluss des entgegengenommenen Auftrags Kenntnis erlangt, ist die Mäusl GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrages zu verweigern. Die Mäusl GmbH ist berechtigt, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen.

12.8 Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

13. Verjährung

13.1 Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängel ein Jahr ab Ablieferung, bzw. wenn Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme. Im Übrigen bleiben weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung unberührt. (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

13.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kauf- und Werklieferungsrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 11.2, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Abtretungsverbot

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Regensburg.

14.2 Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung mit der Mäusl GmbH gegen diese zustehen, ist ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder in einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Dasselbe gilt auch im Falle einer Regelungslücke.